Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
2. Lieferbedingungen
2.1 Die Lieferung erfolgt baldmöglichst. Liefertermine oder -fristen binden uns nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder gleichzustellende, von uns nicht zu vertretende Umstände – auch bei unseren Vorlieferanten – verlängern die Lieferzeit bis zu deren Behebung. Mahnungen und Nachfristsetzungen müssen schriftlich erfolgen. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz oder Minderung sind ausgeschlossen.
2.2 Es gelten die am Tage des Versandes gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt. Sämtliche Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versicherungen gegen Bruch und Transportrisiken werden von uns nur auf besonderen Wunsch des Empfängers gegen Berechnung der entsprechenden Kosten abgeschlossen. Warenrücknahmen sind nicht möglich.
3. Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung netto, netto ohne Abzug fällig. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt bei Zahlungsverzug ohne Schadensnachweis Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen geltenden Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Die Belastung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
Wir sind berechtigt, je Mahnaufforderung mindestens € 5,- zu berechnen. Wechsel und Schecks werden nur unter Abzug der entstehenden Einzugs- und Diskontspesen gutgeschrieben. Für rechtzeitige Vorlegung und Beibringung von Wechselprotesten wird eine Gewähr nicht übernommen. Die zahlungshalber angenommenen Wechsel oder Schecks bedeuten keine Aufhebung oder Unterbrechung in der Fälligkeit. Wir sind berechtigt, ohne Nachfristsetzung von etwa laufenden Verträgen, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind, zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegen uns herleiten kann. Das gleiche Recht steht uns zu, falls über die Kreditwürdigkeit des Käufers ungünstige Tatsachen bekannt werden sollten. Die Zurückhaltung von Zahlungen an Angestellte oder Vertreter ist nur wirksam gegenüber uns geleistet, wenn diese eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen vorlegen.
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4. Mängelrügen
Die gelieferte Ware hat der Kunde unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Bei der auftragsbezogenen Herstellung von einzelnen Felgensätzen aus 3D-Datensätzen kann es zu Abweichungen von bis zu 4mm zwischen den tatsächlich gefertigten Felgen und dem übermittelten Datenmodell kommen, diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Die Gewährleistung für Aftermarket-Räder richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers oder Vorlieferanten. Bei berechtigter oder fristgerechter Rüge liefern wir mangelfreie Ware oder bessern nach. Jeder Mangel, sowie jede Abweichung von der Bestellung ist uns unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 4 Tagen nach Wareneingang, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als endgültig angenommen. Bei Mängeln hat der Käufer ausschließlich einen Anspruch auf Ersatzlieferung einwandfreier Ware. Ein Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz besteht nicht. Bei Handelsware treten wir unsere Ansprüche gegen den Hersteller im Reklamationsfall direkt an den Kunden ab. Durch die Erhebung von Mängelrügen wird der Käufer nicht von seiner fristgerechten Zahlungspflicht entbunden. Rücksendungen haben in jedem Fall lastenfrei zu erfolgen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen durch uns oder durch unsere Vertriebspartner gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller, Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
5.2 Unabhängig von der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bleibt der Vertrag bestehen, es sei denn, wir erklären ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere hat er diese auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden sowie ähnliche Gefahren zu versichern. Er tritt bereits jetzt Ansprüche gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichteten aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall an uns ab. Der Kunde zeigt dem Versicherer die Forderungsabtretung unverzüglich an.
5.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt uns hiermit bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten bis zur Höhe unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist und unabhängig davon, ob die Weitveräußerung an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt („verlängerter Eigentumsvorbehalt“). Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde hat bei der Weiterveräußerung auf Rechnungskopien, Lieferscheinen oder sonstigen Unterlagen den Namen unseres Fabrikates sowie der Größe und des Profils und der Betriebskennung gemäß Lieferschein aufzuführen.
5.5 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter und stellt diese einheitlich in Rechnung, so tritt er die Kaufpreisforderung gegen den Abnehmer nur in Höhe des dem Abnehmer hinsichtlich der Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Betrages inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer bereits hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Ist die Vorbehaltsware in dieser Rechnung nicht gesondert aufgeführt, so gilt die Abtretung in Höhe des Preises, den wir dem Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung an den Abnehmer berechnet hätten. Unterscheidet der Kunde gegenüber dem Abnehmer nicht zwischen der Vorbehaltsware und anderen mit ihr erbrachten Leistungen, so gilt die gesamte Forderung an uns abgetreten.
5.6 Der Kunde bleibt – vorbehaltlich eines Widerrufs durch uns – zur Einziehung der betreffenden Forderungen im eigenen Namen auch nach der Abtretung ermächtigt. Diese Ermächtigung lässt unser eigenes Einziehungsrecht unberührt. Solange der Kunde insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder ein solcher anderweitig gestellt wird oder mangels Masse abgewiesen wird, seine Zahlungen nicht einstellt oder der Firmeninhaber nicht in Folge von Zahlungsschwierigkeiten wechselt, verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen.
5.7 Die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung, sowie zur Einziehung der betreffenden Forderungen erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder ein solcher anderweitig gestellt wird oder mangels Masse abgewiesen wird, seine Zahlungen einstellt oder der Firmeninhaber in Folge von Zahlungsschwierigkeiten wechselt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungen, auch unmittelbar gegenüber den Abnehmern des Kunden, geltend zu machen. Der Kunde gestattet uns, sämtliche Maßnahmen in seinem Betrieb zu treffen, die uns zur Wahrung und Geltendmachung unserer aus dem Eigentumsvorbehalt erwachsender Rechte angemessen und erforderlich erscheinen und gewährt uns insbesondere Einsicht in die betreffenden Unterlagen und erteilt Auskunft über den Bestand der Vorbehaltsware. Kommt der Kunde in diesem Fall unserer Aufforderung, die Abtretung seinen Schuldnern anzuzeigen und diese zur Zahlung an uns aufzufordern, nicht unverzüglich nach, so sind wir berechtigt dies für den Kunde zu tun.
5.8 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware nach Maßgabe der vereinbarten Weiterveräußerungsbefugnis und zieht der Kunde die betreffende Forderung von seinem Abnehmer ein, bevor er unsere Forderung hinsichtlich der betreffenden Vorbehaltsware vollumfänglich erfüllt hat, so verpflichtet sich der Kunde den Forderungsbetrag auf ein separates Treuhandkonto einzuzahlen. Erst mit vollständiger Erfüllung unserer gegenüber dem Kunden bestehenden Forderung ist dieser berechtigt, den Forderungsbetrag vom Treuhandkonto zu seiner Verfügung einzuziehen.
5.9 Erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich vom Kunden heraus zu verlangen und uns gegebenenfalls, auch mittels eines Bevollmächtigten, den unmittelbaren Besitz an der Vorbehaltsware zu verschaffen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, uns oder unserem Bevollmächtigten den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen für den Zweck der Inbesitznahme der Vorbehaltsware und erforderlichenfalls auch die Einsichtnahme in seine Geschäftsunterlagen zu gewähren. Die Kosten der Inbesitznahme trägt der Kunde. In jedem Fall sind wir zum Abzug eines pauschalen Kostenerstattungsbetrages in Höhe von 10 % des gutgeschriebenen Betrages von der Gutschrift berechtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Rücknahmekosten oder einer geringen Wertminderung der Ware unbenommen.
5.10 Der Kunde teilt uns jedwede Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte (Pfändung, etc.) vor deren Eintritt mit und bestätigt unser Eigentumsrecht schriftlich sowohl gegenüber dem Dritten, als auch uns gegenüber. Der Kunde ist verpflichtet, den Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen mit dem Hinweis auf das Eigentum der ProLine zu widersprechen.
5.11 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist dem Kunden untersagt. Will der Kunde ausstehende Forderungen, die zumindest teilweise Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunde darstellen, im Wege eines Forderungskaufs, insbesondere durch Factoring, verkaufen oder abtreten, so hat der Kunde vorher unsere schriftliche Zustimmung einzuholen. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus dem Factoring resultierenden Forderungen gegen den Factor in Höhe unseres Saldos aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden an uns ab. Sollten unsere Forderungen seitens des Kunden bestritten sein, oder sonstige Unsicherheiten über unsere Berechtigung bestehen, so wird der Kunde den Faktor bis zur endgültigen Klärung anweisen, auszuzahlende Beträge bis zur Höhe unseres Saldos auf ein von uns zu benennendes Treuhandkonto einzuzahlen.
5.12 Vom Eigentumsvorbehalt unberührt bleibt die Haftung des Kunden für den Untergang oder die Verschlechterung der Vorbehaltsware nach den gesetzlichen Regeln.
5.13 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
5.14 Mit Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung erlischt der Eigentumsvorbehalt und das Eigentum an der Vorbehaltsware geht auf den Kunden über.
6. Gewährleistung
6.1 Ist der Käufer Verbraucher, gelten für ihn vorrangig die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 474 ff. BGB. Soweit Satz 1 keine Anwendung findet, gelten die folgenden Bestimmungen.
6.2 Für Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung der gelieferten Sache, wird keine Gewährleistung übernommen.
6.3 Gewährleistungsansprüche wegen eines Schadens an der Kaufsache bestehen nicht, wenn
- die Beschädigung auf unsachgemäße Behandlung oder fahrlässiges Verhalten nach Übergabe der Kaufsache, auf unsachgemäß vorgenommene Änderungen, Einkerbungen, Einsatz von Ersatzteilen fremder Herkunft etc., oder auf einen Unfall zurückzuführen ist;
- die Kaufsache einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, insbesondere durch Überschreitung der Belastungsgrenze;
- die Kaufsache durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
- die Kaufsache durch äußere Einwirkung nach Übergabe der Kaufsache, insbesondere mechanische Verletzungen oder durch übermäßige Erhitzung, schadhaft wurde;
- die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder unkenntlich verändert worden ist;
- der Mangel nur unerheblich den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache für eine nach dem Vertrag ggf. vorausgesetzte Verwendung mindert;
- der Mangel auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist.
6.4 Die Kosten der Nacherfüllung wegen eines unberechtigten Mangels trägt der Kunde.
6.5 Ist die Kaufsache bei Gefahrenübergang nicht frei von Sachmängeln oder treten innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Herstellungs- oder Materialfehler Sachmängel auf, so können wir nach unserer Wahl nach Maßgabe der folgenden Vorschriften als Mangelbeseitigung eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung wählen. Im Falle der Ersatzlieferung geht das Eigentum an der reklamierten Sache auf uns über. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Ausübung eines dieser Rechte durch den Kunden ist uns in Textform und unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.6 Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Kunden neben seinem Rücktritt ist ausgeschlossen.
6.7 Ist der Kunde ein Unternehmer, hat er die Kaufsache unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Kalendertagen nach Erhalt der Kaufsache, auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und erkennbare Mängel, auch Fehlmengen oder fehlerhafte Mängelangaben, sowie von der vertraglichen Vereinbarung wesentlich abweichende Tragfähigkeits- bzw. Geschwindigkeitsindexe gegenüber der ProLine sodann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 weiteren Kalendertagen, in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die frist- und formgerechte Anzeige und sind etwaige Beanstandungen in Bezug auf die Liefermenge nicht auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt worden, so gilt die Kaufsache als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht offensichtlich war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 4 Kalendertagen nach der Entdeckung, in Textform geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Kaufsache auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die vorgenannten Anzeige- und Rügepflichten nebst Rechtsfolgen gelten entsprechend für Falschlieferungen und Mengendifferenzen. Offensichtliche Transportschäden sind bei Entgegennahme der Sendung der ausliefernden Transportperson anzuzeigen und von diesem zu quittieren. Zusätzlich ist uns die Rechnungsnummer der betroffenen Kaufsache anzugeben.
6.8 Wird für eine Kaufsache ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, so ist dies unserer Hotline bzw. unserem Kundendienst anzuzeigen:
PROLINE GmbH
Im Sulzhau 4, 72250 Freudenstadt
Telefon: +49(0) 7441 / 92480 0
E-Mail: info@proline-wheels.de
Erfolgt diese Anzeige, so veranlassen wir die Abholung der betreffenden Kaufsache. Bei Abholung der Kaufsache sind uns neben der Kaufsache der dazugehörige Kaufbeleg sowie ein vollständiges ausgefülltes und vom Kunden unterzeichnetes Reklamationsformular zu übergeben. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
6.9 Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern verjähren in zwei Jahren. Sonstige Schadenersatzansprüche und sonstige Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr.
6.10 Sofern wir vom Kunden aus § 478 BGB (Herstellerregress) in Anspruch genommen werden, sind wir, soweit der Anspruch begründet ist, berechtigt, den geschuldeten Ersatz von Aufwendungen in Form von Warengutschriften zu erbringen. Die Höhe der Gutschrift bemisst sich nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste.
7. Haftung
7.1 Die PROLINE GmbH haftet für Körperschäden (Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die PROLINE GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PROLINE GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
7.2 Wir haften darüber hinaus lediglich für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentlich in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
7.3 Über die vorstehenden Regelungen hinaus ist eine Haftung der PROLINE GmbH ausgeschlossen.
7.4 Die vorstehenden Regelungen gelten für außervertragliche Schadenersatzansprüche entsprechend.
8. Datenschutzhinweise; Einwilligung in Verarbeitung personenbezogener Daten
Die PROLINE GmbH ist darauf angewiesen, dass der Geschäftspartner ihr mit seinem Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags bestimmte personenbezogene Daten (insbesondere seinen Namen, seine Anschrift sowie seine E-Mail-Adresse und ggf. Bankverbindung) übermittelt. Als „personenbezogene Daten“ sind Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. „Identifizierbar“ ist eine Person dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Diese personenbezogenen Daten dienen der PROLINE GmbH zur Durchführung und Abwicklung des Kaufs, insbesondere zur Durchführung der erforderlichen Korrespondenz, zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache sowie zur Rechnungstellung, Durchführung des Forderungsmanagements und Ausübung bzw. Verteidigung von Rechtsansprüchen. Darüber hinaus wird die PROLINE GmbH die personenbezogenen Daten möglicherweise dazu verwenden, dem Geschäftspartner im Rahmen von bestimmten Werbeaktionen Direktwerbeschreiben in Papierform oder in elektronischer Form zuzusenden.
Entscheidet sich der Geschäftspartner somit zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Produkten bei der PROLINE GmbH, willigt er mit Abgabe seines Angebots freiwillig in die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an die PROLINE GmbH und die Verwendung gemäß dem nachfolgenden Absätzen 3 und 4 ein.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung des Geschäftspartners beruht, ist die Rechtsgrundlage außerdem Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten erfolgt bei der PROLINE GmbH zu den in Absatz 1 genannten Zwecken nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetz (TMG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt, bis auf die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen, wie Logistikunternehmen und Inkassounternehmen, nicht.
Die personenbezogenen Daten werden von der PROLINE GmbH gelöscht, sobald sie zum Zwecke der ordnungsgemäßen Buchführung sowie zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Durchführung von Werbeaktionen nicht mehr erforderlich sind. Die Daten werden außerdem gelöscht, wenn der Geschäftspartner eine Verwendung der personenbezogenen Daten für die Zukunft widerruft und die PROLINE GmbH sie nicht mehr zum Zwecke der ordnungsgemäßen Buchführung sowie zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt. Derzeit betragen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Geschäftsvorfall erfolgt ist, d.h. im Fall eines Widerrufs der Verwendung für die Zukunft werden die Daten erst nach Ablauf der v.g. Frist gelöscht.
Verantwortlich für die Speicherung und Verwendung der personenbezogenen Daten ist die
PROLINE GmbH
Im Sulzhau 4, 72250 Freudenstadt
Tel.: +49 7441 / 92480 0
E-Mail: info@proline-wheels.de
Der Geschäftspartner hat jederzeit das Recht, von der PROLINE GmbH unentgeltliche Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Ferner hat er ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber der PROLINE GmbH, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die ihn betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Stattdessen kann der Geschäftspartner auch die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen, was zur Folge hat, dass die Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden dürfen.
Der Geschäftspartner hat das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung und Verwendung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder in sonstiger Textform (z.B. per E-Mail) an die PROLINE GmbH unter den in vorstehendem Absatz 5 Kontaktdaten gerichtet wenden. Im Falle eines Widerrufs wird die PROLINE GmbH die personenbezogenen Daten in der Zukunft nicht mehr im Rahmen von Werbeaktionen verwenden, und die Daten darüber hinaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt löschen. Der Geschäftspartner wird darauf hingewiesen, dass ein Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht berührt.
Der Geschäftspartner hat außerdem das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Geschäftspartner kann von der PROLINE GmbH verlangen, dass die ihn betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn (a) die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder (b) der Geschäftspartner seine Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt, oder (c) Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt wird und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen, oder (d) die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet worden sind oder (e) die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist. Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist (a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information oder (b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der EU oder der Bundesrepublik Deutschland, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde oder (c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder (d) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Soweit der Geschäftspartner uns gegenüber das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend gemacht hat, werden wir allen Empfängern, denen die ihn betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Außerdem sind wir verpflichtet, den Geschäftspartner auf Verlangen über diese Empfänger zu unterrichten.
Der Geschäftspartner hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er uns bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem hat er das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns, zu übermitteln, sofern (a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und (b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Wenn der Geschäftspartner der Meinung ist, dass die PROLINE GmbH durch die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen geltende Datenschutzvorschriften verstoßen hat, steht dem Geschäftspartner unabhängig von anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfen das Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711 615541-0, Fax: 0711 615541-15, zu.
Dem Geschäftspartner obliegt es, der PROLINE GmbH eine Veränderung seiner personenbezogenen Daten mitzuteilen, damit die PROLINE GmbH die bei ihr gespeicherten Daten entsprechend unverzüglich anpassen und unrichtige Daten löschen kann.
9. Mitteilungspflichten des Käufers bzw. Händlers
Gutachten und Pflegehinweise des Herstellers sind innerhalb der Lieferkette durch den Händler bzw. Käufer weiterzugeben (i.S.v. VO 2018/858 Kapitel 18 und 19 und der §§22, 22a StVZO). Diese Gutachten und Pflegehinweise sind auf der Homepage des Herstellers (www.proline-wheels.de) jederzeit abrufbar. Die Einhaltung der Mitteilungspflichten an den Hersteller im Kontext mit einer fehlenden Konformität von Bauteilen bzw. einer eventuell sich hierdurch ausgehenden Gefahr sind ebenfalls durch den Käufer bzw. Händler sicherzustellen (i.S.v. VO 2018/858 Kapitel 18 und 19).
10. Schriftform
Jede zwischen uns und dem Kunden getroffene Vereinbarung ist nur dann rechtswirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich getroffen wurde. Weitere zusätzliche Bedingungen oder Vertragsklauseln, die vom Kunden eingebracht werden, gelten solange als abgelehnt, wie wir diesen zusätzlichen Bestimmungen nicht in Schriftform zugestimmt haben.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
11.2 Soweit der Kunde Kaufmann ist, sind Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der ProLine.
11.3 Die Bestimmungen des CISC (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf bzw. UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
11.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Falle werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergeben sollte.
Freudenstadt, den 1. November 2023
PROLINE GmbH